Sie haben sich entschieden, eine Psychotherapie zu beginnen oder stehen vor dieser Entscheidung und möchten sich informieren. In der scheinbar unüberschaubaren psychotherapeutischen Landschaft mit vielen Angeboten und Hinweisen möchten wir Ihnen gerne mit dieser Seite die Möglichkeit eines Überblicks über unsere Tätigkeit geben und hoffen, Ihnen auf Ihrem Weg zu mehr Klarheit über Ihre Entscheidung beitragen zu können. Seit 1999 ist die ambulante Psychotherapie Teil der Versorgung der Versicherten durch die gesetzlichen Krankenkassen und unterliegt damit einigen Regelungen und Gesetzen. Privat- und Beihilfeversicherte sind ähnlich reglementiert. Um zu klären, ob und wie wir Ihnen helfen können, sollten Sie zunächst ein Vorgespräch vereinbaren.
In diesen Gesprächen werden wir gemeinsam klären, was Ihr Anliegen ist und ob eine ambulante Psychotherapie zu dem jetzigen Zeitpunkt eine gute Wahl ist. Manchmal kann es hilfreicher sein, ein anderes Angebot der psycho-sozialen Versorgung, wie zum Beispiel Selbsthilfegruppen, Eheberatung oder erst die Behandlung in einer sogenannten Tagesklinik etc. vorzuziehen. Diese Gespräche sind für Sie und den/die Psychotherapeuten/in zunächst ganz unverbindlich. Nutzen Sie das Angebot, wenn Sie noch unsicher sind. Offiziell dürfen Sie auch verschiedene Behandler aufsuchen, was sich leider in der Praxis oft als schwierig gestaltet. Nicht alle Probleme der Lebensführung fallen in den Bereich von sogenannten psychischen Störungen und sind eventuell auch nicht zwingend behandlungsbedürftig im Rahmen einer längerfristigen, ambulanten Psychotherapie. Nachdem wir gemeinsam Ihr Anliegen besprochen haben, werden wir zunächst in der sogenannten Probatorik gründlicher schauen, ob bei Ihnen eine psychisch relevante Diagnose, die für die Behandlung zulasten der Versicherungen zwingend nötig ist, vorliegt.
Diagnosen, beschreiben Zustände bzw. Hinderungsgründe, die zu einer nicht zufriedenstellenden Lebensführung bzw. Unzufriedenheit einer Person führen. Langanhaltende Probleme mit sich und der Lebenssituation führen oft zu sehr starkem Leid, ähnlich einer unbehandelten medizinischen Erkrankung. Meist setzen Psychologen/innen in dieser Phase auch Fragebögen und Tests ein, die wir gerne mit Ihnen besprechen und Ihnen die Ergebnisse erklären. Auch der/die Therapeut/in, ist in dieser Phase gefordert, sich darüber im Klaren zu werden, ob er/sie, Ihnen ein Therapieangebot machen kann, welches auch erfolgversprechend ist. Manchmal ist es notwendig, die Behandlung an einen für dieses spezielle Problem geschulten Behandler/in zu übergeben. Dies sollte in Ihrem Sinne sein, da eine Psychotherapie von dem Fachwissen und der Expertise des Therapeuten maßgeblich mit beeinflusst wird. Im Rahmen der Probatorik sollte auch gemeinsam entschieden werden, ob eine Verhaltenstherapie bei Ihnen auch angezeigt ist. Zwar kann die Verhaltenstherapie bei allen Problemlagen bzw. Diagnosen angewendet werden und hat seine Wirksamkeit in vielen Studien nachgewiesen, aber dennoch sollten Sie sich hiermit auch wohlfühlen und manchmal sollte auch ein anderes Psychotherapieverfahren, wie zum Beispiel eine tiefenpsychologische Psychotherapie oder systemische Psychotherapie etc. in Betracht gezogen werden. Außerdem kann es sinnvoll sein, als Überbrückung und zur direkten Verbesserung des Befindens einen Psychiater/in oder Neurologen/in hinzuzuziehen, um eine parallele Behandlung mit Medikamenten einzuleiten. Dies sollte im persönlichen Gespräch zwischen Therapeut/in und Klient/in erörtert werden. Wir besprechen dies gerne mit Ihnen. Nach der sogenannten Probatorik und Diagnostik sollte eine gesicherte behandlungsbedürftige Diagnose vorliegen, um das Antragsverfahren gegenüber dem Kostenträger einzuleiten.
Im Rahmen der Antragsstellung ist es bei Psychologischen Psychotherapeuten/innen nötig, einen Bericht des Haus- oder Facharztes einzuholen, um sicherzustellen, dass sie körperlich gesehen gesund sind und zum jetzigen Zeitpunkt keine Hinderungsgründe vorliegen, die gegen eine Psychotherapie sprechen. Hierbei werden wir Sie gerne unterstützen und Sie im Antragsverfahren begleiten. Meist wird zunächst eine Kurzzeittherapie (ca. 6 Monate) beantragt, welche später noch ausgeweitet werden kann zu einer Langzeittherapie (ca. 18 Monate).
Es ist immer schwer vorherzusagen, wie sich der therapeutische Prozess gestaltet und wie lange eine persönliche Psychotherapie nötig ist, aber wir führen unsere Therapien völlig transparent durch und besprechen gerne alle Schritte mit Ihnen. Kritik und Fragen von unseren Klienten/innen zur Therapie und auch zum Verlauf sind immer willkommen, da wir uns auch nur als Menschen verstehen und uns daran liegt, Psychotherapie auf Augenhöhe mit Ihnen durchzuführen. Als Schwerpunktpraxis für Verhaltenstherapie setzen wir alle Techniken/Methoden ein, die sich wissenschaftlich als wirksam erwiesen haben und fühlen uns verpflichtet, Ihnen auch Zugang zu den neuesten Trends der Verhaltenstherapie zugänglich zu machen, wie zum Beispiel MBSR, Achtsamkeit oder der sogenannten Akzeptanz Commitment Therapie ACT. Ein weiterer Schwerpunkt in unserer Praxis ist zudem die kognitive Verhaltenstherapie, die in den letzten Jahrzehnten ihre Wirksamkeit nachdrücklich unter Beweis gestellt hat. Keine andere Therapieschule hat ihre Methoden so kontinuierlich wissenschaftlich überprüft wie die kognitive Verhaltenstherapie. Dabei erzielte sie in der Behandlung der Angststörungen (Panikstörung mit und ohne Agoraphobie, Soziale Phobie, Zwangsstörungen etc.), Affektiven Störungen (Depressionen und Manien etc.) und Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Binge Eating etc.) besonders gute Erfolge.
Nach dem Abschluss der Psychotherapie kann es in manchen Fällen nötig sein, noch weitere Angebote aus der psycho-sozialen Versorgung wahrzunehmen, wie zum Beispiel Selbsthilfegruppen oder auch Eheberatungsgespräche etc., bzw. es werden noch in größeren Abständen Gespräche zwischen Therapeut/in und Klient/in vereinbart, um den Behandlungserfolg zu sichern.
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